Verein der Freunde und Förderer der Wittlicher Georgspfadfinder e.V.

Hausordnung  für das Pfadfinderhaus

Allgemeines

Es liegt im eigenen Interesse aller Benutzer, wenn das Pfadfinderhaus in sauberem Zustand gehalten und mit der Einrichtung sorgsam umgegangen wird. Im ganzen Haus gilt ein Rauchverbot. Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten, d.h., dass der Konsum alkoholischer Getränke für Jugendliche nicht gestattet ist.

Beim Verlassen des Hauses:

  • Lichter bitte löschen.
  • Alle Fenster und Türen (auch Carport) schließen.
  • Die Heizkörper auf 1 zurückzustellen. 
  • Sanitärarmaturen bitte 1x am Tag trockenreiben (Kalk)

Küchennutzung

Im Küchenbereich ist besonders auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. Mitgebrachte und nicht aufgebrauchte Lebensmittel müssen wieder mitgenommen werden.
Handtücher sind mitzubringen.
Beim Verlassen der Küche ist darauf zu achten, dass die elektrischen Geräte (Herd, etc.) ausgeschaltet sind. Werden Kühlschrank und Kühltruhe nicht mehr benötigt, sind diese auszuschalten und die Türen offen zu lassen.

Übernachten / Nachtruhe

Zum Übernachten sind Schlafsäcke und Isomatten bitte mitzubringen. Betten bzw. Matratzen werden nicht gestellt. Die Räume sind nach der Übernachtung  wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen (Tische, Stühle etc.).
Ab 22 Uhr sind jeglicher Lärm in und um das Haus herum  zu unterlassen.

Außenbereich

Im Außenbereich des Hauses ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Bei Nutzung der Feuerstelle ist die Asche zu entsorgen. Fahrzeuge sind nur auf den zugelassenen Parkplätzen abzustellen. Die Gehwege sind unbedingt freizuhalten.

Reinigung und Abfall

Die Benutzer des Hauses sind verpflichtet, das Haus besenrein zu hinterlassen.
Nach längerem Aufenthalt im Haus mit Nutzung von Küche, Schlafräumen und Duschräumen ist eine Endreinigung zu zahlen.
Der Abfall ist in entsprechende Behältnisse zu trennen (Papiercontainer und Restmüllcontainer hinter dem Haus; gelbe Säcke im Technikraum; Glas mitnehmen).