Es sind folgende Hygienemaßnahmen zu beachten:

  1. Das geltende Abstandsgebot und die geltenden Kontaktbeschränkungen werden gewährleistet durch die folgenden Maßnahmen:
    a. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist einzuhalten. Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebots, sowie ein angemessenes ausgeschildertes Wegekonzept mit Markierungen in Wartebereichen sind
    gekennzeichnet.
    b. Sofern wegen der Art der sportlichen Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist ein Mindestabstand von 3,0 m einzuhalten.
  2. Organisation des Sommerzeltlagers:
    a. Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer), sowie Beginn und Ende des Lagers werden nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung der Kontaktpersonennachverfolgung als Anwesenheitsliste
    dokumentiert und durch den Träger (DPSG Wittlich, Stamm St. Rochus) für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Endes des Lagers aufbewahrt und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO vernichtet. Diese Daten werden ggf. an das
    Gesundheitsamt oder die Ortspolizeibehörde weitergegeben.
    b. Alle Teilnehmenden werden vor der Teilnahme und unmittelbar zu Beginn des Lagers und der jeweiligen Lagertage über die Schutz- und Hygienebestimmungen informiert.
    Die Teilnehmenden geben eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten bzw. eine
    Eigenerklärung ab, dass die gesund sind und sich an die notwendigen Abstands- und Kontaktbeschränkungen halten und wissentlich in den letzten 14 Tagen vor Beginn des Sommerzeltlagers keinen Kontakt zu Personen mit COVID-19-Infektion hatten.
    c. Die maximale Teilnehmendenzahl beträgt 25 Personen incl. Leiter*innen. Wird diese überschritten, wird die Gruppe im Vorfeld in Kleingruppen geteilt. Deshalb ist eine Anmeldung zwingend notwendig. Eine Durchmischung mit Kindern und Jugendlichen
    der anderen Kleingruppen ist zu vermeiden.
    d. Einzelkontakt zwischen den fest betreuten Kleingruppen ist unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen möglich. Kann dieser nicht eingehalten werden, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  3. Einrichtungsbezogene Maßnahmen:
    a. Alle Personen müssen sich beim Betreten des Grundstückes die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Desinfektionsspender stehen zur Verfügung. Eltern dürfen das Gelände nicht betreten.
    b. Bei der Ankunft ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Teilnehmenden müssen sich am Anmeldepunkt in vorbereitete Listen eintragen.
    c. Das Hygienekonzept und die wichtigsten Regeln sind an folgenden Plätzen ausgehangen:
    I. Bei der Anmeldung
    II. An der Pinnwand im Flur
    III. Im großen Gruppenraum
    d. Die Lagertage finden draußen statt.
    i. Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebots, sowie ein angemessenes ausgeschildertes Wegekonzept mit Markierungen in Wartebereichen sind gekennzeichnet.
    e. Im Pfadfinderhaus:
    I. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss innerhalb des Pfadfinderhauses getragen werden.
    II. Im Gebäude müssen das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung (1 Person je 10 qm) eingehalten werden.
    III. Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebots, sowie ein angemessenes ausgeschildertes Wegekonzept mit Markierungen in Wartebereichen sind gekennzeichnet.
    IV. Alle Räumlichkeiten werden regelmäßig und ausreichend belüftet.
    V. Kinder und Jugendliche dürfen sich nur im Flur, im großen Gruppenraum und in den Toilettenräumen aufhalten. Alle anderen Räume sind nur für Leiter*innen zugänglich. Dabei ist die max. Personenzahl pro Raum zu beachten.
    VI. Alle Sanitär- und Gemeinschaftsräume sind mit Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher ausgestattet.
    f. Die Nutzung der sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig:
    Sanitärräume werden nur einzeln betreten.
    Die Toiletten, incl. Wasserhahn und Türklinken werden regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert.
    Ein Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft ist erforderlich.
    Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Teilnehmenden zur Verfügung stehen. Teilnehmende werden über richtiges Händewaschen Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Zwischen Toilettenbereich und Gruppenraum ist ein gut sichtbarer Desinfektionsspender aufgestellt.
    Die Benutzung der Duschen ist untersagt!
    g. Eine Bewirtung darf unter den folgenden Vorgaben erfolgen:
    I. Teilnehmende müssen sich vor Betreten des Hauses zu gastronomischen Zwecken die Hände waschen bzw. desinfizieren.
    II. In Wartebereichen, insbesondere an Theken gilt die Maskenpflicht sowohl innerhalb der Räumlichkeiten, als auch im Freien.
    III. Thekenbereiche können für die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden. Buffets sind zulässig. Für den Verbleib von Teilnehmenden ist dieser Bereich jedoch geschlossen.
    IV. Die Belegung der Tische richtet sich nach der geltenden Regelung von 10 Personen. Eine feste Sitzordnung innerhalb der Kleingruppen ist festgelegt.
    V. Die Reinigung von gebrauchtem Geschirr (Besteck, Gläser, Teller etc.) ist mittels Spülmaschine mit mindestens 60 Grad durchzuführen.
    VI. Die Zubereitung und Ausgabe des Essens erfolgt durch ein festes Küchenteam.
    Nur das Küchenteam darf die Küche betreten.
    h. Der Verleih von Gegenständen: Gegenstände, Kontaktflächen sowie Material werden nach der Benutzung gereinigt bzw. desinfiziert.
  4. Personenbezogene Einzelmaßnahmen:
    a. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegserkrankung oder die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Infizierten hatte ist die Teilnahme verwehrt.
    b. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetiketten“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.)
    sind durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.
    c. Es ist ein verschließbarer Beutel mitzubringen, um die Mund-Nase-Bedeckung während der Lagertage aufzubewahren.
    d. Es ist auf regelmäßiges Händewaschen zu achten; insbesondere bei Ankunft, nach jedem Husten oder Niesen, nach der Benutzung eines Taschentuchs, nach Toilettenbenutzung.
    e. Kontakt der Schleimhäute im Gesicht (Augen/Mund/Nase) mit den Händen ist zu vermeiden.
  5. Ausnahmeregelung bei Unwetter, Starkregen und Gewitter
    a. Die Lagertage finden draußen statt, außer bei Starkregen, Unwetter, Gewitter, Hagel, Sturm o.Ä.
    b. Kurzfristige Absage des Tagesprogramms bzw. Abbruch des Lagers sind möglich, wenn das Hygienekonzept aufgrund der Wetterlage nicht umsetzbar ist.
  6. Generell gilt:
    a. Das Hygienekonzept wurde vor dem Sommerzeltlager an die Kinder und Eltern gesendet und auf der Homepage veröffentlicht.
    b. Für die Einhaltung der Regelungen sind vor Ort Joachim Petry, Catharina van der Heyde und Helga van der Heyde verantwortlich.
    c. Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, werden von dem Sommerzeltlager ausgeschlossenen und im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt verwehrt.
    d. Angehörige von Risikogruppen dürfen eigenverantwortlich am Sommerzeltlager teilnehmen.
    e. Wenn ein unangemeldetes Kind zum Sommerzeltlager erscheint, liegt es im Ermessen der Verantwortlichen und in Absprache mit den Gruppenleiter*innen, ob sie dieses teilnehmen lassen, sofern die max. Gruppengröße noch nicht erreicht ist.

Für weitere Fragen stehen die Gruppenleiter*innen gerne zur Verfügung und/oder per Mail an stamm@dpsg-wittlich.de